An-Nisa 12-14, Der heilige Koran (Juz'-4, Seite-79)

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Hören Koran: 4/An-Nisa-12
4/An-Nisa-12: Falls eure Partner (Frauen) keine Kinder haben, gehört die Hälfte von dem, was sie hinterlassen euch. Haben sie (die Frauen) aber Kinder, dann gehört euch ein Viertel. (Das alles) Nach dem gemachten Testament oder der Bezahlung der Schulden. Und falls ihr kein Kind habt, gehört ein Viertel von dem, was ihr hinterlassen habt, ihnen (den Frauen), habt ihr aber ein Kind, dann gehört ein Achtel von dem, was ihr hinterlassen habt, ihnen (den Frauen). Das ist nach dem Vermächtnis, was ihr gemacht habt oder nach (der Bezahlung der) Schulden. Und falls derjenige, der Erbe hinterläßt, ob Mann oder Frau, weder Kinder noch Mutter-Vater hat, aber Bruder oder Schwester hat, in dem Fall ein Sechstel für jeden. Sind aber mehr vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen. Das ist nach dem das Testament, das (niemanden) in die Enge fallen lässt, gemacht ist oder die Schulden bezahlt wurden. Das ist also ein Testament für euch von Allah. Und Allah ist der Allwissende, der Mitfühlende.
Hören Koran: 4/An-Nisa-13
4/An-Nisa-13: Das sind also die Grenzen Allahs und wer Allah und seinem Gesandten gehorcht, den stellt Er (Allah) in Paradiese unter denen Flüsse fließen, worin sie ewig bleiben werden und das ist das „Fewsul Asim“ (die größte Errettung).
Hören Koran: 4/An-Nisa-14
4/An-Nisa-14: Und wer gegen Allah und Seinen Gesandten rebelliert und Seine Grenzen überschreitet, den wird Er ins Feuer stellen, worin sie ewig bleiben werden. Und für ihn wird es „erniedrigende Pein“ geben.
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