al-Baqara 282-282, Der heilige Koran (Juz'-3, Seite-48)

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Hören Koran: 2/al-Baqara-282
2/al-Baqara-282: O ihr Amenu! Schreibt euch auf (macht einen Schuldschein) , wenn Ihr euch für eine gewisse Zeit ein Darlehen gebt. Ein Schreiber unter euch soll diesen mit Gerechtigkeit schreiben. Und der Schreiber soll sich nicht dafür scheuen es so aufzuschreiben, wie es ihm Allah beigebracht hat, er soll es genau so aufschreiben. Auch der soll es schreiben lassen, auf dem der Anspruch liegt (der Kreditnehmer). Und er soll davon nichts mindern und Besitzer des Takva‘s gegenüber seinem Herrn, welcher Allah ist, werden (und sich vor seinen Befehlen hüten). Aber falls derjenige, von dem man Anspruch hat (der Kreditnehmer) töricht oder schwach (kraftlos, jung) ist oder sich in einer Situation befindet, in der er es nicht diktieren kann, so soll in diesem Fall sein Vormund es mit Gerechtigkeit diktieren. Und nehmt euch von euren Männern zwei als Zeugen. Aber falls zwei Männer nicht zu finden sind, dann nehmt ein Mann und zwei Frauen, so dass falls eine der beiden es vergessen sollte, die andere sie daran erinnert. Wenn die Zeugen gerufen werden, dann sollen sie sich davor nicht zurückhalten (Zeuge zu sein). Werdet es nicht Leid, das Darlehen, welches groß oder klein ist, bis zu seiner Fälligkeit aufzuschreiben. Eben dies ist in der Gegenwart von Allah das gerechteste und für die Zeugenschaft das solideste, es ist das nahe stehendste, damit ihr nicht daran zweifelt. Es ist auf euch lediglich dann keine Sünde es nicht aufzuschreiben, wenn es ein fertiges Geschäft (Kauf-Verkauf) unter euch ist, welches Bar zum veräußern bereit steht. Auch wenn ihr handelt sollt ihr euch Zeugen nehmen. Der Schreiber und die Zeugen sollen nicht geschädigt werden. Falls ihr das tun solltet (sie schädigen solltet) , wird dies für euch von nun ab zum Frevel. Werdet gegenüber Allah Besitzer des Takva‘s. Allah bringt es euch bei. Und Allah weiß alles am besten.
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