al-Baqara 234-237, Der heilige Koran (Juz'-2, Seite-38)

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al-Baqara: 2/al-Baqara-234, 2/al-Baqara-235, 2/al-Baqara-236, 2/al-Baqara-237, Der heilige Koran, Juz'-2, Seite-38, al-Baqara 234-237
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Hören Koran: 2/al-Baqara-234
2/al-Baqara-234: Und die hinterbliebenen Frauen derer, die wir haben sterben lassen, warten alleine vier Monate und zehn Tage. Danach, wenn sich ihre Wartezeit vollendet hat, ist auf euch keine Sünde bezüglich dessen, was sie offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) tun. Allah hat über das, was ihr tut Kenntnis.
Hören Koran: 2/al-Baqara-235
2/al-Baqara-235: Es ist keine Sünde über euch, wenn ihr ihnen (den Frauen, die sich in der Wartezeit befinden) andeutet, dass ihr mit ihnen heiraten wollt oder dies (so einen Wunsch) in eurer inneren Welt verheimlicht. Allah wusste, dass ihr an sie immer denken werdet. Aber macht mit ihnen heimlich nichts aus, außer dass ihr ihnen (gemäß den Bräuchen und Konventionen) etwas (still schweigend euren Wunsch mit ihnen zu heiraten) sagt. Nehmt euch keine Vereinbarung zur Eheschließung vor, bis die Wartezeit, die euch auferlegt worden ist zu Ende geht. Und Allah weiß, was in euch vorgeht. Nun hütet euch vor Ihm. Wißt, dass Allah Gafur (ist derjenige der die Sünden in Gotteslohn umwandelt) (und) Halim (sanft, ruhig) ist.
Hören Koran: 2/al-Baqara-236
2/al-Baqara-236: Falls ihr sie bis jetzt noch nicht berührt habt oder ihnen (als Gebot) keinen Betrag festgelegt habt, ist auf euch keine Sünde, wenn Ihr euch von den Frauen scheiden lässt. Dessen Hand sorgenfrei (derjenige der Reich) ist, soll gemäß seinem Ermessen (seiner Leistungsfähigkeit) und dessen Hand beschränkt (derjenige der Arm) ist soll gemäß seinem Ermessen offenkundig (gemäß den Bräuchen und Konventionen) Nutzen schaffen, in dem sie Eigentum geben, dies ist eine Pflicht für die Muchßin.
Hören Koran: 2/al-Baqara-237
2/al-Baqara-237: Und falls Ihr für sie einen Betrag festgelegt habt und euch bevor ihr sie berührt von ihnen scheiden lässt, dann ist es euch als Gebot auferlegt die Hälfte des Betrages, welches für sie (als Gebot) festgelegt worden ist, zu geben. Außer wenn sie (die Frauen) vergeben (darauf verzichten) oder derjenige (der Mann) , der in der Hand die Eheschliessungsvereinbarung hält, vergibt (auch die andere Hälfte der Frau schenkt). Dass ihr vergebt (auch die andere Hälfte gebt) ist dem Takva näher. Vergesst nicht die Tugend, die ihr untereinander habt. Wahrlich, Allah ist derjenige, der das, was ihr tut, am besten sieht.
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